9. Die NGO (INGO) und der Europarat
1. Strukturen
Geschaffen am 5. Mai 1949 hat der Europarat die wesentliche Aufgabe, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten zu fördern. Um das NGO-Statut zu erhalten, muss eine NGO („non governmental organization“) u.a. die folgenden Bedingungen erfüllen:
– die Zielsetzungen des Europarats zu teilen und an seinen Aktionen teilnehmen; auf geographischer Ebene und auf ihrem Tätigkeitsbereich international und repräsentativ zu sein, über einen ständigen Sitz und über eine strukturierte Organisation zu verfügen und mit einem allgemeinen Sekretär ausgestattet zu sein.
Der Europarat arbeitet mit den NGO auf jedem seiner Strukturniveaus mit: der Ausschuss der Minister, zwischenstaatliche Organe; die parlamentarische Versammlung, Beratungsgremium; und der Kongress der lokalen und regionalen Vertretungen Europas, welche die lokalen Organe repräsentieren und deren regionale Vertreter. Von einer einfachen Konsultation zu einer echten Zusammenarbeit in Einzelvorhaben kann die Zusammenarbeit sehr unterschiedliche Formen annehmen. NGO-Vertreter können als Berater an bestimmten Studien oder an der Arbeit zwischenstaatlicher Ausschüsse, Vermerke für den allgemeinen Sekretär verfassen, vor den Ausschüssen der parlamentarischen Versammlung und im Kongress der lokalen und regionalen Vertreter teilnehmen, Ideen vorlegen auf Kolloquien, Seminaren und anderen Sitzungen (mündliche oder geschriebene Darstellungen), die vom Europarat organisiert werden. Die NGO unterrichten die Öffentlichkeit über den Fortschritt der Projekte des Europarats auf ihrem Tätigkeitsgebiet, indem sie ihre Erfahrung der Organisation zur Verfügung stellen. Die Zuständigkeit der NGO, die mit dem beratenden Statut ausgestattet wurden, bezieht sich auf alle Bereiche des zwischenstaatlichen, parlamentarischen und normativen (oder „konventionellen“) Vorgehens des Europarats – im Rahmen einer Gruppe von Spezialisten, die über ihre eigene Organisationsstruktur verfügen.
2. Division der Aussenbeziehungen
Sektion der NGO und des Ausschusses für Verbindung der NGO
Postadresse:
Sektion der NGO Division der Aussenbeziehungen
Europarat F- 67075 Srassburg Cedex
Fax: +33 (0)3 90 21 47 66
E-Mail: NGO-Section@coe.int
Internet-Adresse: https://www.coe.int/ong
3. Sektion der europäischen Sozialcharta
Direktion der Menschenrechte (Sektion der europäischen Sozialcharta)
Postadresse:
Sektion der europäischen Sozialcharta, Direktion der Menschenrechte
Europarat F-67075 Strassburg Cedex
Internet: www.coe.fr ; www.chartesociale.coe.int
Informationsbrief der europäischen Sozialcharta des Europarats SOZIALRECHTE = MENSCHENRECHT
Ausschusses für Verbindung zu den NGO
NGO-Neugruppierungen nach Interessenbereich und Verantwortlichen:
– Sozialrechte, europäische Sozialcharta, Arbeitsbeschaffungspolitik und Sozialpolitik
– Zivilgesellschaft im neuem Europa
– Nord-Süddialog und Solidarität
– Erziehung und Kultur
– Gleichstellung/Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau.
– Grosse Armut und sozialer Zusammenhalt
– Menschenrechte
– Europäisches Zentrum für Landschaft und Umwelt
– ONG für die Städte
– Gesundheit
Der Europarat verfügt über eine Struktur für die permanente Zusammenarbeit mit den internationalen NGO (INGO): die jährliche Vollkonferenz der NGO versammelt alle NGO, die ausgestattet sind mit dem beratenden Status, bestimmt die zu ergreifenden Massnahmen, um das Funktionieren dieses Statuts zu verbessern und legt die Zielsetzungen ihres Ausschusses für die Verbindung fest. Der im Jahre 1976 eingesetzte Ausschuss für Verbindung zu den NGO umfasst fünfundzwanzig Mitglieder, tritt wenigstens dreimal pro Jahr zusammen und hat die folgenden Funktionen:
– die Verbindung zu den betreffenden Diensten des allgemeinen Sekretariats des Europarats zu gewährleisten;
– die Arbeiten der sektoriellen Sitzungen der NGO in den verschiedenen Interessenbereichen zu verfolgen;
– die Vollkonferenz und das jährliche Arbeitsprogramm auszuarbeiten;
– die NGO anzuspornen, mit dem Europarat zusammenzuarbeiten und seine Arbeiten zu verbreiten. So sind u.a. Initiativen ergriffen worden, um den demokratischen Übergang in Mittel- und Osteuropa zu fördern.
Der gemeinsame Ausschuss „Parlamentarier – Kommission Verbindung zu den NGO“ (entstanden im Jahre 1979) beschäftigt sich damit, die 25 Synergien zwischen den NGO und der parlamentarischen Versammlung des Europarats weiter zu entwickeln. Er setzt sich aus der Gesamtheit der Mitglieder des Büros des Ausschusses für Verbindung und elf Abgeordneten zusammen, die die Parlamentarische Versammlung vertreten.
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