NGO UND DER EUROPARAT

 

 

1. Strukturen

Geschaffen am 5. Mai 1949 hat der Europarat die wesentliche Aufgabe, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten zu fördern. Um das NGO-Statut zu erhalten muß eine NGO die folgenden Bedingungen erfüllen:

- die Zielsetzungen des Europarats zu teilen und an seiner Aktionteilzunehmen;auf geographischer Ebene und auf ihrem Tätigkeitsbereichinternational und repräsentativ zu sein, über einenständigen Sitz und über eine strukturierte Organisation zuverfügen und mit einem allgemeinen Sekretär ausgestattet zuwerden. Der Europarat arbeitet mit den NGO an jedem seiner Strukturniveausmit: der Ausschuß der Minister, zwischenstaatliches Organ; dieparlamentarische Versammlung, Beratungsgremium; und der Kongreßder lokalen und regionalen Macht Europas, die die lokalen Organedarstellt, und regionale Vertreter. Von einer einfachen Konsultation an einer echten Zusammenarbeit an Einzelvorhaben kann die Zusammenarbeit sehr unterschiedliche Formennehmen. NGO-Vertreter können als Berater an bestimmten Studienoder an der Arbeit zwischenstaatlicher Ausschüsse, Vermerkefür den allgemeinen Sekretär verfassen, vor denAusschüssen der parlamentarischen Versammlung und imKongreß der lokalen und regionalen Macht oder teilnehmen nochvorlegen auf Kolloquien, Seminaren und anderen Sitzungenmündliche oder geschriebene Darstellungen, die vom Europaratorganisiert wurden. Die NGO unterrichten die Öffentlichkeit des Fortschritts der Projekte des Europarats auf ihrem Tätigkeitsbereich, indem sie ihre Erfahrung der Organisationstellen. Die Zuständigkeit der NGO, die mit dem beratenden Statutausgestattet wurden, übt sich in allen Bereichen"zwischenstaatlichen, parlamentarischen und normativen (oder "konventionell) des Vorgehens, des Europarats im Rahmen der Gruppenvon Spezialisten aus, die über ihre eigene Organisationsstruktur verfügen.

 

2. Division der Außenbeziehungen

Direktor der DG : Klaus SCHUMANN

Abteilungsleiter : Herr Hans DE JONGE

Sektion der NGO und des Ausschusses fürVerbindung der NGO Chef der Sektion: Frau Jutta GÜTZKOW

Sekretariat: Frl. Elaine ARBUCKLE.

Postadresse:Sektion der NGO Division der Außenbeziehungen Europarat F- 67075 STRASSBURG Cedex

Fax: (33) (0)3 90 21 47 66

E-Mail: NGO-Section@coe.int

Internet-Adresse: http://www.coe.int/ong

 

3. Sektion der europäischen Sozialcharta

Chef der Sektion: Herr Régis BRILLAT.

 

Sekretärin: Frau Susie MORGAN-CUNY

Tel: 00 (33) 3 88 41 35 48

Fax: 00 (33) 3 88 41 37 00

E-mail: susie.morgan@coe.int

 

Dokumentalist: Brigitte NAPIWOCKA

Tel.: 00 33 3 88 41 22 57

Fax: 00 33 3 88 41 37 00

E-Mail: brigitte.napiwocka@coe.int

 

Postadresse:Sektion der europäischen Sozialcharta Direktion der Menschenrechte Europarat F-67075 Straßburg Cedex

Internet-Adresse:http://www.coe.fr ; http://www.chartesociale.coe.int

 

Informationsbrief der europäischen Sozialcharta des Europarats SOZIALRECHTE = MENSCHENRECHT

Präsident des Ausschusses für Verbindung der NGO: Herr Daniel ZIELINSKI.

NGO-Neugruppierungen nach Interessenbereich und Verantwortlichen:

- Sozialrechte, europäische Sozialcharta,Arbeitsbeschaffungspolitik und Sozialpolitik: Herr Jean-Marie HEYDT.

- Zivilgesellschaft in neuem Europa: Herr Cyril RITCHIE.

- Nord-Süddialog und Solidarität: Herr Marc LEYENBERGER.

- Erziehung und Kultur: Herr Alain MOUCHOUX.

- Egalité-Parité Frau/Mann: Frau Marie-Noelle VROONEN.

- Große Armut und sozialer Zusammenhalt: Frau Marichu RALL.

- Menschenrechte: Herr Pierre BOULAY.

- Europäisches Zentrum von Landinteresse Umwelt: Herr Patrice COLLIGNON.

- ONG-Villes: Herr René LAFONT.

- Gesundheit:Herr François-Paul DEBIONNE.

 

 

Europarat verfügt über eine Struktur permanent der Zusammenarbeit mit den internationalen NGO:die Vollkonferenz (jährlich), der NGO versammelt alle NGO, dieausgestattet mit dem beratenden Statut, bestimmt die zu ergreifenden Maßnahmen, um das Funktionieren dieses Statuts zu verbessernund legt die Zielsetzungen ihres Ausschusses für Verbindungfest;der im Jahre 1976 eingesetzte Ausschuß für Verbindung der NGO, Konto fünfundzwanzig Mitglieder, tritt wenigstens dreimal pro Jahr zusammen und hat die folgenden Funktionen:

- die Verbindung mit den betreffenden Diensten des allgemeinenSekretariats des Europarats zu gewährleisten;

- die Arbeiten der sektoriellen Sitzungen der NGO in denverschiedenen Interessenbereichen zu verfolgen;

- die Vollkonferenz und das jährliche Arbeitsprogrammauszuarbeiten;

- die NGO anzuspornen, mit dem Europarat mitzuarbeiten und seineArbeiten zu verbreiten. Initiativen sind so ergriffen worden, um dendemokratischen Übergang in Mittel- und Osteuropa zufördern.

Der gemeinsame Ausschuß "Parlementaires-Commission derVerbindung der NGO": entstanden im Jahre 1979 untersucht er dasMittel, die 25 Synergien zwischen den NGO und der parlamentarischen Versammlung des Europarats zu entwickeln. Er setzt sich aus derGesamtheit der Mitglieder des Büros des Ausschusses für Verbindung und von elf Abgeordneten zusammen, die die Versammlung vertreten.