EMPFEHLUNG 1248

 

 

FÜR DIE ERZIEHUNG DER ÜBERBEGABTEN KINDER PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATS

VERSAMMLUNG DES EUROPARATS

SITZUNG VON 1994

EMPFEHLUNG 1248 (1994) für die Erziehung der überbegabten Kinder

 

1. Die Versammlung bestätigt erneut, daß die Erziehungein Grundrecht des menschlichen Wesens sei, und daß sie imRahmen des Möglichen an jedem Individuum angemessen seinmüßte.

 

2. Wenn aus praktischen Gründen es Lehrsysteme bedarf, dieeine zufriedenstellende Erziehung mit der Mehrheit der Kindergewährleisten, wird es immer Kinder mit besonderenBedürfnissen geben, für die spezielle Vorkehrungengetroffen werden müssen. Die überbegabten Kinderzählen zu jenen.

 

3. Die überbegabten Kinder müßten von angemessenenUnterrichtsbedingungen profitieren können, die ihnen erlauben,ihre Möglichkeiten in ihrem eigenen Interesse und in jenem derGesellschaft in vollem Umfang hervorzuheben. Kein Land kann sich inder Tat erlauben, Talente zu verschwenden, und es wäre,Humanressourcen zu verschwenden nur, nicht rechtzeitig intellektuelleoder andere Möglichkeiten aufzudecken. Es ist für das derangepaßten Werkzeuge notwendig.

 

4. Der Beitrag einer speziellen Erziehung müßteallerdings in keiner Art und Weise eine Kindgruppe auf Kosten deranderen bevorzugen.

 

5. Infolgedessen empfiehlt die Versammlung, daß derAusschuß der Minister die zuständigen Behörden umUnterzeichnerstaaten des europäischen kulturellenÜbereinkommens bittet, die folgenden Erwägungen in ihrenErziehungspolitiken zu berücksichtigen:

i. die Gesetzgebung müßte die individuellen Unterschiedeanerkennen und respektieren. Die überbegabten Kinder, wie dieanderen Kinder angepaßter Unterrichtsbedingungenbenötigen, die ihnen erlauben, ihre Möglichkeiten in vollemUmfang zu entwickeln;

ii. die Grundlagenforschung zu den Spenden- "und" Talentkonzepten ""und die angewandte Forschung zum Beispiel, um dieFeststellungsverfahren zu verbessern müßten parallelentwickelt werden. Die Forschung zu den "Mechanismen des Erfolges"könnte den Schulmißerfolg bekämpfen helfen;

iii. indem man wartet die Pläne Weiterausbildung Lehrer müssen Identifikationsstrategien der Kinder vorsehen,die große Kapazitäten oder ein spezielles Talent haben.All jene, die mit Kindern zu tun haben (Lehrer, Familienmitglieder,Ärzte, Sozialarbeiter, Ministerien der Erziehung usw.),müßten über Informationen über dieüberbegabten Kinder verfügen;

iv. die Bestimmungen zugunsten der überbegabten Kinder imbestimmten Bereich müssen vorzugsweise innerhalb des normalenSchulsystems ab dem Vorschulniveau geschaffen werden. Die flexiblenProgramme, die Zunahme der Mobilitätsmöglichkeiten, daszusätzliche Anreicherungsmaterial, die audiovisuellenHilfskräfte und ein Unterrichtsstil, der derProjektpädagogik angepaßt ist, sind Mittel und Techniken,die erlauben, die Entwicklung aller Kinder zu begünstigen,daß sie überbegabt sind oder nicht, und die speziellenBedürfnisse sobald wie möglich zu identifizieren;

v. man müßte das normale Schulsystem biegsam genug machen,um zu erlauben, den Erfordernissen von jenen zu entsprechen, dieaußergewöhnliche Ergebnisse oder talentierte Schülererhalten;

vi. jede spezielle Vorkehrung zugunsten der überbegabten odertalentierten Schüler müßte mitUnterscheidungsvermögen um das inhärente Risiko zuvermeiden die Schüler zu etikettieren mit allen negativen Folgengetroffen werden, die das für die Gesellschaft umfaßt.

 

6. Es ist notwendig, das Spendenkonzept "" durch eine akzeptierteund verständliche operationelle Definition in verschiedenenSprachen zu erläutern. Infolgedessen empfiehlt die Versammlungebenfalls, daß der Ausschuß der Minister beabsichtigt,einen ad hoc Ausschuß zu diesem Zweck einzusetzen, derPsychologen umfaßt, Soziologen und Spezialisten derverschiedenen Gebiete des Unterrichts.*

 

Diskussion durch die Versammlung am 7. Oktober 1994 (31èSitzung) (siehe Dokument 7140 Bericht des Ausschusses der Kultur undder Erziehung, Berichterstatter: durch die Versammlung am 7. Oktober1994 angenommener Herr Hadjidemetriou). Texte (31è Sitzung).